8. Oktober 2015
Die Informationen des Bundes sollen für Menschen mit Behinderungen noch besser zugänglich werden. Der Aktionsplan E-Accessibility 2015-2017 soll dies sicherstellen.
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen verpflichtet den Bund seit 2004 dazu, sein Angebot im Internet barrierefrei zu gestalten. Seit Mai 2014 verpflichtet zudem das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) den Bund zur Einhaltung der Zugänglichkeits-Richtlinien für Internetauftritte. Im Juni 2014 hat der Bundesrat deshalb eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Internet-Barrierefreiheit eingesetzt. Diese hat nun einen Aktionsplan zur E-Accessibility ausgearbeitet und ihn dem Bundesrat vorgelegt.

Der Bundesrat hat den Aktionsplan zur E-Accessibility am 7. Oktober 2015 verabschiedet. Der Aktionsplan soll nun von der interdepartementalen Arbeitsgruppe zusammen mit einer auf drei Jahre befristeten Geschäftsstelle E-Accessibility Bund bis 2017 umgesetzt werden. Er umfasst Massnahmen zur Unterstützung der Departemente und Ämter, zur Bereitstellung von Hilfsmitteln und zur Erarbeitung von Empfehlungen. Unter anderem soll eine zentrale Informationsplattform den Austausch von Wissen und Erfahrungen sicherstellen. Konkret müssten „Webseiten, elektronische Dokumente und Applikationen so ausgestaltet sein, dass sie mit Vorleseprogrammen gelesen und auch ohne Maus angesteuert werden können“.


Weitere Informationen:
Bundesrat: Bundesrat beschliesst Aktionsplan zur Internet-Barrierefreiheit, Medienmitteilung vom 7. Oktober 2015
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