16. Juni 2016
Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt, bis Ende 2017 einen Gesetzesentwurf zur elektronischen öffentlichen Beurkundung zu erarbeiten. Dieser soll es erlauben, Originale öffentlicher Urkunden (sog. „Urschriften“) künftig in elektronischer Form zu erstellen. Der Bundesrat will damit einen Beitrag zur effizienten elektronischen Abwicklung des Rechtsverkehrs leisten und das eGovernment fördern.
Der Bundesrat will es den Kantonen erlauben, elektronische öffentliche Urkunden zuzulassen. Zudem will er ein Register schaffen, in dem Originale öffentlicher Urkunden (sog. „Urschriften“) in elektronischer Form hinterlegt werden können:

Heute Papier-Urschrift erforderlich


Öffentliche Urkunden müssen gemäss bisherigem Recht auf Papier erstellt werden. Dies entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen und den bestehenden technischen Möglichkeiten. Die Kantone sollten also die elektronische öffentliche Beurkundung einführen dürfen:

Diese Meinung vertrat bereits 2012 der Bundesrat und beauftragte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit, eine Vernehmlassung zur Änderung des Schweiz. Zivilgesetzbuches im Bereich der öffentlichen Beurkundung durchzuführen. Thema war unter anderem die Frage, ob öffentliche Urkunden künftig auch rein elektronisch erstellt und hinterlegt werden können sollen.

„Das geltende Recht sieht im Rahmen der öffentlichen Beurkundung die elektronische Ausfertigung und Beglaubigung vor, während die Urschrift immer noch auf Papier zu erstellen ist. Diese Hürde will die vorgeschlagene Regelung beseitigen“, hielt der damalige Bericht des EJPD zum Gesetzes-Vorentwurf fest.

Elektronische Urschrift ermöglichen


Das Vernehmlassungsverfahren zeigte, wie nun der Bundesrat festhält, dass die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden es begrüssen würden, das Original der öffentlichen Urkunde künftig auch in elektronischer Form erstellen zu können. Unter anderem wurde in der Vernehmlassung festgehalten, dass die Einführung der elektronischen Urschrift einen wertvollen Beitrag zum eGovernment leiste. Sie schaffe die Voraussetzungen für einen zeitgemässen, effizienten und wirtschaftlichen elektronischen Rechtsverkehr.

In Kantonen, die den elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt haben, können den kantonalen Behörden, insbesondere den Grundbuch- und Handelsregisterämtern, zwar bereits heute elektronische Ausfertigungen einer Papier-Urschrift mit voller Rechtswirkung zugestellt werden. Noch immer ist aber ein Original auf Papier erforderlich.

Der Bundesrat beauftragt nun das EJPD, bis Ende 2017 einen Gesetzesentwurf zu erstellen. Dieser soll es einerseits erlauben, Originale öffentlicher Urkunden künftig in elektronischer Form zu erstellen. Andererseits brauche es ein elektronisches Register, in dem die elektronischen Urschriften hinterlegt werden können. Auch die elektronische Archivierung der digitalen Urschriften soll also im Gesetzesentwurf des EJPD enthalten sein.

Themen abgekoppelt


Weil die weiteren in der ursprünglichen Vorlage enthaltenen Punkte umstrittener waren, wurden diese nun abgekoppelt. Dabei geht es erstens um die interkantonale Anerkennung der öffentlichen Urkunde im Bereich der Liegenschaftsgeschäfte. Zweites Thema waren bundesrechtliche Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung. Diese Mindestanforderungen hätten sich als ungeschriebenes Recht bereits etabliert, seien aber gesetzlich bisher nicht verankert. Die Vernehmlassungsvorlage aus dem Jahr 2012 wollte sie ins Gesetz schreiben.

Der Bundesrat will die beiden abgekoppelten Themenbereiche noch vertieft prüfen. Beide sollten allenfalls Gegenstand eines zweiten Gesetzgebungsprojektes werden, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Die Thementrennung soll sicherstellen, dass die elektronische öffentliche Beurkundung und deren Archivierung rasch vorangetrieben werden können. Dies ist aus Sicht des Bundesrats nötig, um mit der fortschreitenden Digitalisierung in der Gesellschaft Schritt zu halten.


Weitere Informationen:
EJPD: Bundesrat will öffentliche Urkunden in elektronischer Form, Medienmitteilung vom 25. Mai 2016
EJPD: Vernehmlassungsunterlagen und Bericht zu: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Änderung betreffend öffentliche Beurkundung) vom Dezember 2012, zu finden unter Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen 2012, Abschnitt „Ziviligesetzbuch (Änderung betreffend öffentliche Beurkundung)“

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